BVfK - Wochenendticker 20. Januar 2018

 kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Was kostet 1200 € und erinnert an ein Urinal, in dem ein Kochtopf steht?

 

Erfolgreicher Autohandel wird auch in Zukunft nicht mehr mit Werbekosten in Höhe von 99 DM möglich sein.

 

Wie leidens- und zahlungsfähig ist der Autohandel?

 

Lassen wir uns nicht zu viel Energie mit Klagen und Jammern vergeuden, sondern in die Zukunft investieren!

 

InterClassics Maastricht - Jubiläum mit Besucherrekord

 

BVfK kritisiert Hysterie um Tachomanipulation auf Grundlage unfundierter Schätzungen. 

 

BVfK-Tachogarantie aktueller den je!

 

Medienspiegel: 

- OLG Oldenburg stützt Händlerposition im Dieselskandal.

- Kia: Die Leute werden wieder mehr Diesel kaufen.

- Klimapolitik - Industrie fordert grundlegenden Strategiewechsel.

- Mobile-de scharf kritisiert.

- Auto1 erhält 460 Millionen Euro.

 

 

!! W A R N M E L D U N G !!

Whatsapp: Neue Betrügermasche aufgeflogen

 

Neues aus der Rechtsabteilung:

 

Aktuelles aus dem Kaufrecht - 

§ 476 hat seit dem 01.01.2018 eine neue „Hausnummer“

 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

was kostet 1200 €, erinnert an ein Urinal, in dem ein Kochtopf steht, kostet in der Herstellung vermutlich nur ein Drittel und ist der absolute Renner bei Deutschlands Hausfrauen? 

Wenn Sie das herausgefunden haben, stellen Sie sich wahrscheinlich die Frage, was Sie falsch machen, wenn Sie regelmäßig mit Gewinnen von 3 -10% arbeiten - natürlich vor Abzug aller Kosten.

Die mögliche Antwort lautet: Marketing! Marketing! Marketing!

Es reicht nicht aus, ein gutes Produkt zu haben, man muss auch die Bedürfnisse danach wecken. Das alles hat etwas mit der Kunst der Überzeugung und Verführung zu tun. Wer herausfinden möchte, wie das geht, schaut sich vielleicht bei der Firma Vorwerk um und stellt fest: Die Kosten für Vertrieb und Marketing sind vermutlich höher, als die für Entwicklung und Herstellung eines Produktes. 

Der Rückschluss für den Autohandel ist zwar einfach, die Umsetzung allerdings sehr schwer. Wer sich jedoch einer schwierigen Aufgabe nicht stellt, wird niemals gewinnen.

Daher gilt weiterhin: Erfolgreicher Autohandel wird auch in Zukunft nicht mehr mit Werbekosten in Höhe von 99 DM (mobile.de im Jahr 2000 für unbegrenzt viele Autoangebote) möglich sein. Die Frage, wie viel erforderlich ist, wird uns regelmäßig durch die Preiserhöhungen der Kfz-Internetplattformen abgenommen. Man folgt ihnen mehr oder weniger willenlos - manche erinnern sich - und das wissen auch die Börsen - dass es in Zeiten vor dem Kfz-Internet teurer war, in den Printmedien präsent zu sein.

Daraus ergibt sich die strategische Frage: wie leidens- und zahlungsfähig ist der Autohandel? Immer wieder wird die Belastungsgrenze ausgetestet, nicht nur bei den Kosten für die Internet-Werbung, sondern auch bei Bevormundungen, wie bei Händler- und Preisbewertungen.

Die Gretchenfrage: ertragen wir das alles bis-zum-geht-nicht-mehr, oder haben wir die - nicht nur vorübergehende - Energie, uns zu emanzipieren, unsere Unabhängigkeit zu erklären?

Sie werden sagen: Ja klar, das muss ein Ende haben! Wir müssen Gas geben, wir müssen investieren, wir Freie Händler müssen uns befreien!

Gesagt getan, der BVfK hat vor einem Jahr mit der Unabhängigkeitserklärung ein entsprechendes IT-Projekt ins Leben gerufen und arbeitet seitdem genau daran. Nach dem Motto: „Lassen wir uns nicht zu viel Energie mit Klagen und Jammern vergeuden, sondern in die Zukunft investieren“, hat Ihr BVfK eine der wichtigsten Entscheidungen seit seiner Gründung getroffen und versucht mit einem eigenen Entwicklerteam ein wieder einmal ein mutiges Projekt. Der Erfolg möge uns auch diesmal belohnen!

Am vergangenen Mittwoch war nun ein entscheidender Tag: Das BVfK-DIGITAL-Team hat Verwaltungsrat und dem aus engagierten Mitgliedern gebildeten Kompetenzteam das Ergebnis seiner neunmonatigen Entwicklungsarbeit vorgestellt und die kritischen Teilnehmer waren angetan bis begeistert. Das macht Mut und schafft die Voraussetzungen, um jetzt in die Beta-Phase unseres ersten Digital-Projekts, der BVfK-Ankaufplattform einzutreten.

Nunmehr wird geprüft, getestet und finalisiert, damit alle BVfK-Mitglieder in Kürze in den Genuss einer Ankaufsplattform gelangen, die alles Bisherige in den Schatten stellen soll. Nach der festen Überzeugung aller Beteiligten soll es nichts geben, was professioneller und seriöser sein wird und damit exakt dem Anspruch unseres BVfK  entspricht, worauf am Ende alles hinausläuft, was wir tun:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

 

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

Interesse an der Betaphase mitzuwirken? Bitte melden bei digital@bvfk.de

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InterClassics Maastricht - Jubiläum mit Besucherrekord

Bei der 25. Ausgabe der InterClassics Maastricht gab es vom 11. bis 14. Januar 2018 nicht nur ein Jubiläum, sondern am Ende auch einen neuen Besucherrekord zu feiern: 34.447 Käufer und Liebhaber besuchten die Messe. Das enorme Interesse ist ein Beweis dafür, dass die InterClassics Maastricht sich inzwischen zu einer der führenden Oldtimer-Messen Europas entwickelt hat.

Zu den Highlights der Jubiläumsausgabe gehörten 18 Topmodelle, passend zu den 18 Themen ausgewählt, unter denen die Messe im Laufe der Jahre stand. So konnten die Besucher den Original-Aston Martin DB5 (1964) bewundern, den der Spion seiner Majestät im Film ‘Goldfinger’ zur Durchführung seiner Mission von Ingenieur Q erhält. Auch der Jaguar D-Type  XKD 606 (1956), 1957 Siegerauto in Le Mans, war zu sehen, sowie der Ford Mustang ‘Eleanor’, von den Cinema Vehicle Services in Kalifornien eigens für den Filmhit ‘Nur noch 60 Sekunden’ mit Nicolas Cage und Angelina Jolie in den Hauptrollen nach dem Vorbild des Shelby GT500 von 1967 gebaut.

Auch für die Aussteller war die Messe ein Erfolg, denn viele der angebotenen Autos wechselten den Eigentümer. BVfK-Oldtimerbeauftragter Wolfgang Schreier befand, dass die ausgestellten und zum Kauf angebotenen Fahrzeuge durchweg in Top-Zustand waren, was an den Preisen deutlich zu erkennen war.  

Die nächste Oldtimer-Messe findet auf deutschem Boden statt. Die Bremen Classic-Motorshow vom 02. - 04. Februar in Bremen, gefolgt von der 30. Techno-Classica Essen, die vom 21. - 25. März 2018 ihre Pforten öffnet.

 oldtimer@bvfk.de

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BVfK kritisiert Hysterie um Tachomanipulation auf Grundlage unfundierter Schätzungen.

Ihr BVfK sah sich vergangene Woche genötigt, die Debatte um eine Datenbank zur Bekämpfung der Tachomanipulation um wesentliche Fakten zu bereichern. Es geht dabei nicht nur um die Vermeidung eines weiteren, von privaten Unternehmen gewinnbringend betriebenen Bürokratiemonsters, sondern auch darum, den durch das bei der Kundschaft geschürte Dauermisstrauen permanenten Schaden bei denjenigen Kfz-Händlern zu vermeiden, die korrekt arbeiten. Da solches Misstrauen durch die Öffentlichkeitsarbeit des BVfK nie ganz beseitigt werden kann, wurde die BVfK-Tachogarantie entwickelt. Allen Mitgliedern steht der entsprechende Flyer zur Verteilung an ihre Kunden zur Verfügung.

Hier geht´s zum Download im Mitgliederbereich: >>>   Flyer BVfK-Tachogarantie

Die zusammengefassten BVfK-Standpunkte aus der Pressemeldung:

- Der Umfang manipulierter Tachos ist wesentlich geringer und rechtfertigt keine Installation neuer Bürokratiemonster.

- Das Problem erledigt sich in wenigen Jahren von selbst.

- Datenbanksysteme liefern nur trügerische Sicherheit und verursachen hohe Kosten, welche die Autobesitzer auch dann noch lange belasten werden, wenn es keine Manipulationen mehr gibt.

- Es geht uns nicht um Bagatellisierung, sondern um eine sachliche Diskussion. Manipulationsschutz kann bereits heute mit geringem Aufwand erhöht werden. 

 >>> Hier geht´s zur vollständigen Pressemeldung

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Medienspiegel:

Kfz-Betrieb meldet: OLG Oldenburg stützt Händlerposition im Dieselskandal. Während einige Gerichte und Obergerichte daran einen schwerwiegenden Mangel erkennen und sogar die Möglichkeit der Rückgabe ohne Nachbesserungsfrist sehen, sieht das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg die Lage deutlich händlerfreundlicher. In einem Hinweisbeschluss vom 5. Mai 2017 kommt es zu dem Ergebnis, dass dem Händler eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen ist (AZ: 6 U 46/17).

>>> Kfz-Betrieb meldet: OLG Oldenburg stützt Händlerposition im Dieselskandal

Kfz-Betrieb meldet: Kia - Die Leute werden wieder mehr Diesel kaufen. Mittelfristig rechnet Kia wieder mit steigenden Diesel-Anteilen – vor allem auch, weil moderne Abgasreinigungssysteme den NOx-Ausstoß der Selbstzünder künftig mindestens auf das Niveau der Benziner bringen sollen. „Wir glauben, dass sich die Debatte versachlichen wird. Dann werden die Leute auch wieder mehr Diesel kaufen“, zeigte sich der Geschäftsführer überzeugt.

 >>> Kfz-Betrieb meldet: Kia -Die Leute werden wieder mehr Diesel kaufen.

AUTOMOBILWOCHE meldet: Klimapolitik - Industrie fordert grundlegenden Strategiewechsel. Die deutsche Industrie hat die Politik zu einem umfassenden Strategiewechsel in der Klimapolitik aufgefordert und vor nationalen Alleingängen zu Lasten deutscher Jobs gewarnt.

>>> AUTOMOBILWOCHE: Klimapolitik - Industrie fordert grundlegenden Strategiewechsel

AUTOHAUS meldet: Mobile.de scharf kritisiert. Die Preisbewertungen auf großen Gebrauchtwagenbörsen lassen in der Branche derzeit die Wogen hochschlagen. In der Fachgruppe Fabrikatsvereinigungen des ZDK wurde scharfe Kritik an den Anbietern geäußert und die Alternative Heycar präsentiert.

>>> AUTOHAUS: Mobile.de scharf kritisiert.

GW-Trends meldet: Auto1 erhält 460 Millionen Euro. Die Berliner Gebrauchtwagen-Plattform Auto1 mit Marken wie wirkaufendeinauto-de bekommt eine wuchtige Finanzspritze von 460 Millionen Euro. Geldgeber ist der "Vision"-Investitionsfonds des japanischen Technologiekonzerns Softbank.

>>> GW-Trends: Auto1 erhält 460 Millionen Euro

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!! W A R N M E L D U N G !!

Whatsapp: Neue Betrügermasche aufgeflogen

Fast jeder mit einem Smartphone in Deutschland nutzt die Chat-App Whatsapp.

Aber aufgepasst: Aktuell ist der Polizei eine neue Betrügermasche aufgefallen, wobei die Whatsapp-Nutzer einen Hinweis erhalten, dass die App abgelaufen ist und man für 99 Cent eine Erneuerung kaufen soll. Drückt man auf den Link landet man auf einer (im Whatsapp-Design gemachten) Internetseite, wo man seine Zahldaten eingeben soll. 

Das Schlimme sind dabei nicht die 99 Cent, sondern die Eingabe von Kreditkartendaten zur angeblichen Bezahlung. Diese vollständigen Daten, inklusive Name, Gültigkeitsdatum und Prüfnummer werden von den Kriminellen abgefischt und können somit zum Kauf beliebiger Dinge im Netz verwendet werden. 

Whatsapp ist kostenfrei!

Übrigens: Whats-App Business ist jetzt veröffentlicht.

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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Aktuelles aus dem Kaufrecht - 

§ 476 hat seit dem 01.01.2018 eine neue „Hausnummer“

Am 01.01.2018 ist das Gesetz zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft getreten ist. Neu nummeriert wurde unter anderem die Regelung zur Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monte nach Übergabe. Diese war bis zum 31.12.2017 in § 476 BGB geregelt.

Von nun an findet sich diese Vorschrift in § 477 BGB wieder. Eine inhaltliche Änderung hat mit der neuen Nummerierung allerdings nicht stattgefunden. Insofern bestehen die Probleme mit der aktuellen BGH Rechtsprechung im vergangen Jahr zu § 476 BGB a.F. für die Händlerschaft fort.

Diesem Thema hat sich Herr Wolfgang Ball, Richter am BGH a.D., im Zuge des Newsletters „Autorechtstag aktuell“ am 10.01.2018 im Rahmen seines kommenden Vortags beim 11. Deutschen Autorechtstag gewidmet. Diesen wertvollen Beitrag wollen hiermit auch im Händlerkreis veröffentlichen:

„Nach § 477 (bis zum 31.12.2017 § 476) BGB gilt beim Verbrauchsgüterkauf die Vermutung, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang (Übergabe der Kaufsache an den Verbraucher) zeigt, schon bei Gefahrübergang vorhanden war. Diese für den Verbraucherschutz besonders wichtige Bestimmung hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, dass die Vermutung nur in zeitlicher Hinsicht wirkt, dem Käufer/Verbraucher also nur dann zugute kommt, wenn er nachweist (oder unstreitig ist), dass ein Defekt, der innerhalb der Sechsmonatsfrist zutage getreten ist, einen Mangel (oder Symptom oder Folge eines Mangels) darstellt und nicht etwa auf eine unsachgemäße Behandlung der Kaufsache durch den Käufer oder Dritte zurückzuführen ist. Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof jüngst aufgegeben. Grund hierfür ist ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Auslegung des Artikels 5 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, der durch § 476 (jetzt § 477) BGB ins nationale Recht umgesetzt worden ist“.

„Nach dem Urteil des EuGH trifft den Verkäufer die Beweislast dafür, dass ein innerhalb der Sechsmonatsfrist aufgetretener Defekt nicht auf einem schon bei der Übergabe der Kaufsache im Entstehen begriffenen Mangel, sondern auf ein nachträglich eingetretenes Ereignis zurückzuführen ist. An diese Auslegung der Richtlinie durch den EuGH sind die Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gebunden. Bestimmungen des nationalen Rechts, durch die Richtlinienrecht umgesetzt worden ist, müssen von den Gerichten der Mitgliedstaaten richtlinienkonform ausgelegt werden. Auf der Grundlage der Auslegung des Artikels 5 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie durch den EuGH konnte der Bundesgerichtshof seine bisherige Auslegung des § 477 BGB nicht aufrechterhalten. Er hat daher in einem Fall, in die Ursache eines Defekts des Automatikgetriebes des verkauften Gebrauchtwagens ungeklärt war, entschieden, dass den Verkäufer die Beweislast dafür trifft, dass der Getriebedefekt Folge einer unsachgemäßen Behandlung (laut Sachverständigengutachten möglicherweise Leistungssteigerungsmaßnahmen oder fehlerhafte Bedienung) ist“. 

BVfK Anmerkung:

Neues Jahr neues Glück?! Eine Abkehr der bisherigen Haltung des BGH zu Thema Beweislastumkehr im Rahmen des § 477 BGB ist auch im Jahr 2018 wohl eher nicht zu erwarten.

In der Praxis wird es nach wie vor kaum umsetzbar sein, das gesamte Fahrverhalten und den Umgang des Käufers mit dem Fahrzeug in den ersten sechs Monaten nachzuhalten, um im Zweifelsfall auf eine fundierte Tatsachengrundlage zurückgreifen zu können. Die Abwehrmöglichkeiten der unberechtigten Gewährleistungsansprüche sind somit durch die neue Rechtsprechung faktisch bis an die Grenzen einer sechsmonatigen Haltbarkeitsgarantie zulasten des Kfz-Handels eingeschränkt worden. Checklisten und Kaufbegleitende Gutachten erhalten vor diesem Hintergrund eine besondere Bedeutung. In den BVfK-Vertragsformularen finden sich entsprechende Hinweise und Empfehlungen.

BVfK-Rechtsabteilung


Detaillierte Informationen erhalten betroffene BVfK-Mitglieder direkt bei der    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

BVfK-Terminkalender:

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

5. - 6. Mai 2018 - 12. GROSSER BVfK-JAHRESKONGRESS / Rhein in Flammen

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